Bericht über die Veranstaltung des EAK Kiel

14.06.2019

„Widerspruchslösung – der richtige Weg zur Organtransplantation
Evangelischer Arbeitskreis der CDU Kiel im Gespräch mit Prof. Dr. Felix Braun

Ob Deutschland bei der Lösung der Organtransplantation die richtigen Wege beschreitet, wird in jüngster Zeit immer intensiver diskutiert. Auch die Kieler CDU hat sich im Winter diesem sensiblen Thema zugewandt. Kürzlich diskutierte der Kreisverbandsausschuss, ob die Kreispartei die Initiative von Bundesminister Spahn unterstützen sollte. Dieser hatte in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Einwilligungslösung durch eine „doppelte Widerspruchslösung“ zu ersetzen. An die Diskussion im Kreisverbandsausschuss anknüpfend, lud der Evangelische Arbeitskreis der CDU Kiel zu einem Gesprächsabend ein, in dessen Verlauf der Leiter des Interdisziplinären Transplantationszentrum des UKSH Kiel, Prof. Dr. Felix Braun, die Gesprächsteilnehmer durch sein profundes Fachwissen überzeugte. Braun machte deutlich, dass die Frage, ob ein verstorbener Mensch zur Organspende bereit sei, im Gespräch mit den Hinterbliebenen ein außerordentlich sensibles Thema berührt. Angesichts des Todes eines nahen Angehörigen seien die Hinterbliebenen vielfach kaum in der Lage und willens sich dieser Frage zu stellen. Aus diesem Grunde plädierte der Referent dafür, dass im Grunde jeder Mensch zu seinen Lebzeiten in einer Patientenverfügung sich zur Frage der Organspende äußern sollte. Darüber hinaus forderte er, dass die Inhaber von Organspenderausweisen in ein bundesweites Zentralregister aufgenommen werden. Dadurch könnte nach dem Tod eines Spenders ohne großen Aufwand geklärt werden, ob die Spendenbereitschaft tatsächlich besteht. Sehr erfreulich, so der Professor aus dem ÙKSH, sei es, dass rund 80% der befragten Deutschen ihre Spendenbereitschaft erklärt hätten. Daraus schloss der Referent, dass die „doppelte Widerspruchslösung“ in Deutschland konsensfähig ist. Im Übrigen, so der Fachmediziner, hätten andere Länder in Europa – insbesondere Spanien – mit der Widerspruchslösung gute Erfahrungen gemacht.
In der Diskussion wurde von einzelnen Gesprächsteilnehmern hinterfragt, ob es denn so ohne weiteres ginge, die Spendenbereitschaft ohne ausdrückliche Erklärung zu unterstellen, wo doch in anderen Rechtsgebieten des täglichen Lebens staatliches Handeln nur zulässig ist, wenn hier das ausdrückliche Einverständnis des Staatsbürgers vorliegt.
In seinem Schlusswort, dankte der Vorsitzende des EAK Kiel, Heinz Pries, dem Referenten für seine interessanten Erklärungen und sprach die Hoffnung aus, dass es dem Deutschen Bundestag gelingt, eine Regelung zu schaffen, mit dem die Deutschen leben können und die im Ergebnis dazu führt, dass es alsbald eine größere Zahl von Spenderorganen gibt.
Text: Heinz Pries Bilder Herbert Kulbarsch