zum verstärkten Schutz vor Corona-Infektionen haben Bund und Länder neue Schutzmaßnahmen beschlossen. Speziell für die kommenden Feiertage - Silvester und Neujahrstag sowie für Weihnachten (24. bis 26. Dezember) - gilt demnach u.a:
Zu Weihnachten dürfen Treffen mit 4 Personen aus dem engsten Familienkreis (zuzüglich Kinder) mit dem eigenen Hausstand stattfinden. Also auch dann, wenn dadurch die sonst geltende Höchstzahl von fünf Personen überschritten wäre und mehr als zwei Hausstände zusammentreffen würden.
Am Silvester- und am Neujahrstag gilt ein An- und Versammlungsverbot. Darüberhinaus darf auf belebten öffentlichen Plätzen kein Feuerwerk stattfinden. Der Verkauf von Pyrotechnik ist nicht erlaubt.
Um diejenigen unter uns, welche Deutsch nicht beherrschen, zu informieren und mit zu schützen habe ich das oben Stehende in ausgesuchte Muttersprachen übersetzen lassen. Ich danke Frau Seyran Papo für ihre Unterstützung.
Wir werden das Coronavirus nur gemeinsam besiegen - Helfen Sie bitte mit!
Besinnliche Festtage, Ihr Thomas Stritzl CDU Bundestagskandidat