Politische Nervosität vor der Wahl darf Rechte Dritter nicht mutwillig beschneiden – OB muss aufklären
Nach Auffassung der stv. CDU Kreisvorsitzenden Sigrid Schröter sei es nicht hinnehmbar, dass am gestrigen Tage der Bundestagsabgeordnete Thomas Stritzl MdB mit seinem E-Mobil (Twizy) vom öffentlich beworbenen Mobilitätsfest auf dem Blücherplatz verwiesen wurde. Ein Vertreter des Tiefbauamtes gab als Grund an, dass sein Fahrzeug einen kleinen CDU Schriftzug aufweise. Das Fahrzeug war am Rande des Platzes in unmittelbarer Nähe eines Großplakats der SPD zur Bundestagswahl geparkt. Die ausdrückliche Begründung, dass Partei-Namenszüge von dem Veranstalter, dem Tiefbauamt der Stadt Kiel, nicht 'erwünscht' seien, erscheint vor diesem Hintergrund schon fast komisch; tatsächlich greift sie jedoch unzulässig in die Rechte Dritter ein, wie z.B. die der politischen Parteien oder auch Fahrzeugbesitzern.
'Zum Lachen' waren die übrigen Weisungen des städtischen Tiefbauamts ebenfalls nicht. So wurden Mitglieder der CDU Kiel u.a. aufgefordert, keine politischen Gespräche während ihres Besuchs des Mobilitätstages zu führen, es wurde ihnen untersagt, Bonbons zu verteilen und letztlich sollten die Vertreter der CDU sogar den Platz verlassen.
„Vor diesem Hintergrund ist es bei Weitem nicht ausreichend statt, der Nennung einer Rechtsgrundlage auf einem öffentlich gewidmeten Platz schlicht auf ein vermeintlich bestehendes Hausrecht sowie eine sog. „besondere Weisung“ des Amtsleiters zu verweisen. Rechtlich unzulässige Eingriffe dieser Art, zumal im Vorfeld einer bedeutsamen politischen Wahlentscheidung, dürfen sich - bei aller politischen Nervosität - nicht wiederholen. Wir fordern Aufklärung vom OB ein.“
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