Oberstleutnant Jan Tappenbeck vom Landeskommando Schleswig-Holstein bei der Senioren Union Kiel
„Welchen Aufgaben stellt sich die Bundeswehr angesichts der sich stark ändernden Bedrohungslage in dieser Welt?“ Diese Frage stellte Oberstleutnant Jan Tappenbeck vom Landeskommando Schleswig-Holstein während eines Besuches bei der Kieler Senioren Union. Im tatsächlichen Erscheinungsbild des täglichen Dienstes stehen sicher die Auslandseinsätze im Mittelpunkt der Betrachtung. Aber nach dem Verfassungsauftrag hat die Bundeswehr vordringlich innerhalb des Bündnisses die Landesverteidigung zu sichern. Das Grundgesetz bestimmt auch, dass die Streitkräfte in Gefahrensituationen und bei Katastrophen den Ländern und Kommunen auf deren Anforderung helfend zur Seite zu stehen müssen.
Bei Gefahren- und Katastrophensituationen sind die Landeskommandos und die unterstellten Kreisverbindungskommandos in der Pflicht, den Ländern und Kommunen zu helfen. Sehr eindrucksvoll schilderte der Stabsoffizier, wie sich die Fähigkeit zu helfen lseit Gründung der Bundeswehr Mitte der 1950er Jahre geändert hat. Waren in Spitzenzeiten nahezu 25.000 Soldaten in Schleswig-Holstein stationiert, so hat sich die Zahl der Soldatinnen und Soldaten auf zur Zeit etwa 10.00 reduziert. Eindrucksvoll wurde das von Jan Tappenbeck beschriebene Bild, als er beispielhaft darauf hinwies, dass in ganz Schleswig-Holstein nur ein Bergepanzer eingesetzt werde könne. Trotz dieser Personal- und Materialenge hätte die Bundeswehr in Schleswig-Holstein ihren Auftrag zu helfen, immer wieder erfüllen können. Als Beispiel führte der Referent das Elbehochwasser aus dem Sommer 2013 an. Wie es in Katastrophenfällen zugehen kann, wenn keine Bundeswehr in der Nähe ist, verdeutlichte er unter Hinweis auf ein schweres Gewitter in Düsseldorf, das zu schwersten Schäden führte. Soldaten und Gerät, die damals dringend benötigt wurde, waren im Schnitt etwa 200 km von dem Einsatzort entfernt.
In einer angeregten Diskussion bedauerten die Zuhörinnen und Zuhörer unter anderem, dass die Bundeswehr in ihrem Umfang so stark reduziert wurde und das die Politik sich entschlossen hat, „die Wehrpflicht abzuschaffen“. Aus dem Kreis der Zuhörer wurde auch die Forderung laut, dass die Bundeswehr gemeinsam mit der Polizei terroristische Angriffe im Innern abwehren sollte. Welche rechtlichen Hürden zu bewältigen wären, um diesen Überlegungen zu folgen, soll während einer der nächsten Zusammenkünfte mit einem innenpolitischen Experten der CDU-Landtagsfraktion diskutiert werden.
Text und Bilder
Heinz Pries, Senioren Union Kiel
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