Punkteplan zur Verbesserung des Zivilschutzes in Kiel
Nachfolgender Antrag wurde auf dem Kreisparteitag der CDU Kiel am 30. Mai 2026 beschlossen.
Der Krieg in der Ukraine hat gezeigt, dass militärische Konflikte in Europa wieder Realität sind. Dies hat zu einer erhöhten Bedrohungslage in Europa geführt, einschließlich der Möglichkeit von militärischen Auseinandersetzungen oder hybriden Bedrohungen. Die Unsicherheit über mögliche militärische Aggressionen oder terroristische Anschläge erfordert eine verstärkte Vorbereitung und Reaktionsfähigkeit der Zivilbevölkerung und der Sicherheitskräfte. Der Ukraine-Konflikt hat verdeutlicht, wie wichtig es ist, auf Krisensituationen vorbereitet zu sein.
Ein effektiver Bevölkerungsschutz kann dazu beitragen, die Auswirkungen von Konflikten auf die Zivilbevölkerung zu minimieren.
Die gesellschaftliche Resilienz muss gestärkt werden. Wir müssen in der Lage sein, uns veränderten Bedingungen schnell anzupassen. Ein starker Zivil-/ Katastrophenschutz fördert die Gemeinschaftsbildung und das Vertrauen in die Institutionen.
Wir fordern zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes:
1. Verbesserung der Infrastruktur:
- Festlegen der kritischen Infrastruktur: Der Begriff „kritische Infrastruktur“ muss für Kiel konkretisiert werden. Das erfordert eine Festlegung der dazugehörigen Versorgungsunternehmen und der kommunalen Einrichtungen. Diese müssen für die Wiederherstellung priorisiert werden.
- Instandsetzungsmaßnahmen nach Ausfällen vereinfachen: Bei Ausfall von kritischer Infrastruktur muss diese schnellstmöglich wieder instandgesetzt werden. Das setzt eine gute Ersatzteilbevorratung voraus. Die Bauteile für die kommunalen Einrichtungen der Infrastruktur sollten nach Möglichkeit genormt und standardisiert werden.
- Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen: Kiel muss seine spezifischen Alarm- und Einsatzpläne für den Ausfall kritische Infrastrukturen (KRITIS) überprüfen und ggf. anpassen, um im Krisenfall effektiv reagieren zu können. Auch hybride Bedrohungen durch uns feindlich gesinnten Kräften sind mit einzuplanen. Auch die Unternehmen der kritischen Infrastruktur sind mit einzubeziehen. Diese sind bereits grundsätzlich dazu verpflichtet.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren: Eine enge Kooperation zwischen kommunalen Behörden und Betreibern kritischer Infrastrukturen ist essenziell. Regelmäßige Austauschformate und gemeinsame Übungen können die Krisenbewältigungskompetenz erhöhen.
- Planung von Notunterkünften: Kiel sollte die Empfehlung der Aufnahmekapazität für Notunterkünfte von 1% der Bevölkerung erfüllen. (Innenministerkonferenz 2014)
- Bevorratung von Notfallausstattung: Die Bevorratung der Notfallausstattung, als Reserve für die kritische Infrastruktur zur Grundversorgung der Bevölkerung, muss der Bedrohungslage und dem Klimawandel angepasst werden. (Feldbetten, Stromerzeuger etc. müssen in ausreichender Zahl bevorratet sein und zur Verfügung stehen).
- Schutzraumkonzept einfordern: die Erstellung eines flächendeckendes Schutzraumkonzepts und der Neubau von Schutzräumen vom Bund einfordern. Schutzräume sind wichtige Sicherheitsbereiche für die Bevölkerung zum Schutz vor der äußeren Bedrohung. Mögliche Reaktivierungen sollen geprüft werden.
- Warnung der Bevölkerung: Sirenen zur Warnung der Bevölkerung im gesamten Stadtgebiet müssen überprüft und instandgesetzt werden. Die derzeitig angestrebte mobile Variante von Sirenen, binden im Ernstfall zu viel Personal, um auf umfangreiche Schadenslagen bestmöglich reagieren zu können.
2. Steigerung der gesellschaftlichen Resilienz:
- Aufklärung der Bevölkerung: Durchführen von Informationskampagnen und Schulungen in dem auf Risiken hingewiesen und auf Notfallsituationen vorbereitet wird. Die Notwendigkeit soll dabei herausgestellt werden.
- Integration von Resilienz- Strategien in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen: Arbeitsgemeinschaften sollen Elemente zur Förderung der individuellen und gemeinschaftlichen Resilienz enthalten. (z. B Erste- Hilfe- Kurse). Erste Hilfe und die Reaktion auf Katastrophen sollten mit im Schulplan aufgenommen werden.
- Entwickeln und veröffentlichen von Notfallpläne und -strategien: Entwicklung und regelmäßige Aktualisierung von Notfallplänen für verschiedene Szenarien. Durchführung von Simulationen und praktischen Übungen mit freiwilligen Teilen der Bevölkerung zur Überprüfung der Pläne und zur Identifizierung von Verbesserungsbedarf.
- Berücksichtigung der Bedürfnisse von besonders gefährdeten Gruppen: Gefährdete Gruppe (z. B ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen) sind in der Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen mit zu berücksichtigen.
- KRITIS- Notfallinfopunkt sichtbar machen: Die Übersichtskarte über die KRITIS- Notfallinfopunkte muss auch auf Kiel.de veröffentlicht werden. Die Anlaufstellen sollen zusätzlich mit Wegweisern ausgewiesen werden, mit dem Ziel, dass diese durch die Bürgerinnen und Bürgern auch im Katastrophenfall schnell zu erreichen sind.
- Gesellschaft auf Krisenfälle vorbereiten: Ein Katastrophenfall kann jederzeit und immer eintreten. Die Bevölkerung sollte über mögliche Ausfälle aufgrund verschiedener Szenarien informiert werden. Die regelmäßige Information über die aktuellen Zwischenstände muss in den Ortteilen, über die Ortsbeiratssitzungen, verbreitet werden.
- Einführen eines „Blaulichttages“: Kiel als Universitäts-, Ehrenamts- und Forschungs- Stadt soll sich dafür einsetzen, dass es sein Profil im Bereich Zivilschutz stärkt. Zu diesem Zwecke sollte der jährliche "Warntag" um geeignete Elemente des Zivilschutzes ("Blaulichttag") ergänzt werden. Diese Veranstaltungen können landesweite Strahlkraft entfalten.
3. Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz:
- Optimierung der Ausbildung: Regelmäßige und praxisnahe Trainings sowie die Teilnahme an landesweiten Übungen stärken die Einsatzbereitschaft.
- Modernisierung der Ausrüstung: Investitionen in aktuelle und funktionale Geräte verbessern die Effizienz und Sicherheit bei Einsätzen. Die Ausrüstung soll möglichst einheitlich sein, jedoch den besonderen Anforderungen des Katastrophenschutzes entsprechen.
- Förderung der Mitgliederbindung: Attraktive Anreize, wie beispielsweise finanzielle Vergünstigungen oder Anerkennungen, können die Motivation und das Engagement der freiwilligen Helfer steigern. Die Verpflegung sollte bei Übungen und Fortbildungen grundsätzlich von der Stadt übernommen werden. Verwaltung- und Administrationsaufgaben sollten überprüft und auf ein Minimum reduziert werden. Auch auf übergeordnete Stellen ist auf eine solche Reduzierung einzuwirken. Immer wieder klagen die Verbände und Organisationen über den stetig wachsenden Bürokratismus.
- Feuerwehr-Gerätehäuser einsatzfähig halten: Einrichten eines bevorzugten Verfahrens bei baulichen Maßnahmen an Gerätehäusern, die die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren beeinträchtigen. Das mittelfristige Ziel muss es sein, dass die Gerätehäuser den aktuellen Anforderungen entsprechen.
- Stärkung der Ehrenamtskarte: Seit ihrer Einführung im Jahr 2009 leistet die Ehrenamtskarte einen wertvollen Beitrag zur Anerkennung und Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Land. Die Landeshauptstadt Kiel soll sich dafür stark machen, die Bedeutung dieser Initiative weiter zu stärken und das Engagement noch sichtbarer zu machen.
4. Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Zivilschutz:
- Unterstützung von Forschungsprojekten: Die Landeshauptstadt Kiel sollte darauf hinwirken, die Fachhochschule, das Institut für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel sowie andere geeignete Forschungs- und Lehraktivitäten an der CAU und der Muthesius- Kunsthochschule erneut zu einem Cluster zusammenzubringen. Die Wiederbelebung der nach Berlin abgewanderten „Katastrophenforschung“ (an der CAU), soll in Kiel wieder etabliert werden.
5. Etablierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses:
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen: Durch regelmäßige Durchführung einer Risikoanalyse zur Identifizierung potenzieller Gefahren. (z. B technische Unfälle, Naturkatastrophen, Ausfall von kritischer Infrastruktur). Die Bevölkerung soll mit in der Analyse einbezogen werden, um die lokalen Besonderheiten zu berücksichtigen.
- Förderung von Kooperation und Vernetzung: Förderung der Zusammenarbeit durch Schaffen von Plattformen für den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen, Nachbargemeinden, Feuerwehren, Polizei, Rettungsdiensten und anderen Akteuren die kollektive Sicherheit stärken. Aufbau eines Netzwerkes von Fachleuten und Ehrenamtlichen für den Austausch von Best Practices. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Landesamt für Bevölkerungsschutz, könnte als Kommunikationsplattform dazu einen erheblichen Teil beitragen und die Forderung erfüllen.
6. Internationale Zusammenarbeit
- Austausch mit Internationalen Partner suchen: Der Krieg hat die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Bevölkerungsschutz verdeutlicht. Die Stadt Kiel soll darauf hinwirken, dass Aktivitäten mit Partnerstädten(z. B Tallin, Wasa, Gdyina) und andere inhaltliche Kooperationen um Diskussionen fürden Bereich Zivilschutz ergänzt werden, etwa auf Podien oder als Kongress.
7. Finanziellen Mittel und Ressourcen:
- Sicherstellen der finanziellen Mittel: Die finanziellen Mittel für den Bevölkerungsschutz müssen ab sofort ausreichend durch die kommunale Haushaltsplanung sichergestellt werden. Die Beantragung von Fördermitteln auf Landes- und Bundesebene zur Unterstützung von Projekten im Bevölkerungsschutz ist zu prüfen und einzubeziehen.
Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen kann der Zivilschutz auf kommunaler Ebene nachhaltig verbessert werden. Die Resilienz der Bevölkerung wird durch diese Maßnahmen gestärkt.

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