ZUR DISKUSSION ÜBER DIE EINFÜHRUNG EINES ISLAMGESETZES:

04.04.2017

Zur Diskussion um die Aufnahme eines sog. Islamgesetzes in das CDU Bundestagswahlprogramm erklärte der
Kieler CDU Kreisvorsitzende Thomas Stritzl MdB:

"Ein solches Gesetz steht nicht nur im unauflöslichen Konflikt mit unserer Verfassung, sondern wird  auch die Fliehkräfte in der Gesellschaft stärken, anstatt sie zu begrenzen. So kann der Respekt vor unseren Verfassungswerten (und eine wünschenswerte Eindämmung radikal moslemischer Einstellungen) nicht über Sondergesetzliche Regelungen für eine Minderheit erreicht werden. Vielmehr bedarf es der konsequenten Durchsetzung unserer geltenden Rechtsordnung in jedem Segment der Gesellschaft, auch des moslemischen Bereichs.
Ein sog. Islamgesetz aber wird allseitig als Spezialgesetz für diese Minderheit erkannt werden und somit einer nicht wünschenswerten Fraktionierung Vorschub leisten. So stärken sich dann ohnehin schon vorhandene Fliehkräfte. Besser ist es, die Gesellschaft als Ganzes im Rahmen der entschiedenen allgemeinen Durchsetzung der Rechtsordnung zu stärken....

Also : weder rechtlich machbar noch politisch sinnvoll (!) und deshalb auch nicht gut für das CDU Bundestags-Wahlprogramm," so Thomas Stritzl MdB.