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Spenden und Steuern sparen Spenden von natürlichen Personen an politische Parteien sind steuerlich begünstigt. Bei Spenden bis zu 3.300 € werden 50 % des gespendeten Betrags direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen – die Steuerersparnis beträgt somit bis zu 1.650 €. Darüber hinausgehende Spenden können bis zu weiteren 3.300 € als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Für zusammen veranlagte Ehegatten gelten jeweils die doppelten Beträge.
Spendenrecht Alle Parteien haben Rechenschaft über die Spenden abzulegen, die ihnen zugeflossen sind. Das Parteiengesetz enthält dazu detaillierte Regelungen. So müssen zum Beispiel alle Spenden über 10.000 Euro je Person und Kalenderjahr unter Angabe von Name und Anschrift der Spender im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden.
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