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Bei Spenden speziell zur Kommunalwahl 2023 geben Sie bitte neben Namen und Adresse das Stichwort "Kommunalwahl" sowie ggf. zusätzlich den Namen des/der Begünstigten an!

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CDU Kreisverband Kiel
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24114 Kiel

Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.

Spenden und Steuern sparen
Spenden von natürlichen Personen an politische Parteien sind steuerlich absetzbar. Bei Spenden bis 1650€ sind 50% direkt von der Steuerschuld abziehbar. Darüber hinausgehende Spenden sind bis zu weiteren 1650€ als Sonderausgaben absetzbar. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten gelten die doppelten Beträge.

Spendenrecht
Alle Parteien haben Rechenschaft über die Spenden abzulegen, die ihnen zugeflossen sind. Das Parteiengesetz enthält dazu detaillierte Regelungen. So müssen zum Beispiel alle Spenden über 10.000 Euro je Person und Kalenderjahr unter Angabe von Name und Anschrift der Spender im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden.

Alle wichtigen Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz finden Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestages.

Über Ihre Unterstützung freuen wir uns!

Ihre CDU Kiel