
Der CDU-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat für
die Landtagswahl, Ingbert Liebing, und der
Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Daniel
Günther, haben heute (5. Oktober 2016) in Kiel
ihre Ziele für eine erfolgreiche
Integrationspolitik dargelegt. Gemeinsam mit der
integrationspolitischen Sprecherin der Fraktion,
Astrid Damerow, stellte Günther einen
entsprechenden Entwurf der CDU-Fraktion für ein
Integrationsgesetz vor.
Der CDU-Landesvorsitzende Liebing wies darauf hin,
dass der Bund mit seinem Integrationsgesetz
bereits eine wichtige Basis für die Integration
von Migrantinnen und Migranten in Deutschland
geschaffen habe. Allerdings dürften SPD, Grüne und
SSW nicht länger die Verantwortung ausschließlich
auf den Bund abschieben. Vor diesem Hintergrund
begrüßte der Landesvorsitzende den Vorstoß der
CDU-Fraktion.
„Das Land ist genauso in der Pflicht, sich um die
Integration zu kümmern. Wir müssen zum einen
fördern, aber auch einfordern. Das ist eine
zentrale Vorraussetzung dafür, damit die
Integration am Ende gelingt“, unterstrich Liebing.
Ziel der Integration müsse die gleichberechtigte
Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am
gesellschaftlichen Leben sein. Sie müssten die
Möglichkeit besitzen, ihre Lebensgrundlagen
selbstständig zu sichern und zu gestalten. Dafür
sei der Erwerb der deutschen Sprache der
wesentliche Schlüssel. Darum müsse der
Spracherwerb auch eingefordert werden.
Gleichzeitig bedeute Integration, dass die hiesige
Leitkultur der Grundwerte uneingeschränkt
akzeptiert werde, so der CDU-Landesvorsitzende.
„Die Integration der vielen Flüchtlinge, die zu
uns nach Schleswig-Holstein gekommen sind, ist
eine zentrale Aufgabe der kommenden Jahre. Darum
ist es wichtig, dass auch das Land dafür
verlässliche Rahmenbedingungen schafft. Weder die
Landesregierung, noch SPD, Grüne und SSW haben
bislang den Versuch unternommen, Antworten für die
wichtigen Integrationsfragen zu finden“,
begründete CDU-Fraktionschef Daniel Günther den
Gesetzentwurf.
Der CDU-Gesetzentwurf beinhaltet neben Maßnahmen
zur frühzeitigen Integrations- und
Spracherwerbsförderung auch Wohnsitzauflagen für
anerkannte Asylbewerber und die Durchsetzung der
Ausreisepflicht.
„Es ist kein Geheimnis, dass die größte
Integrationsleistung in den Kommunen erfolgt.
Darum wollen wir die bisherige
Integrationspauschale für jeden ankommenden
Flüchtling um 500 Euro auf 2.500 Euro aufstocken.
Um Asylbewerbern und Flüchtlingen zu ermöglichen,
dass sie ihren neuen Alltag in unserem Land
bewältigen können, sieht unser Gesetzentwurf einen
Mindestaufenthalt von sechs Wochen in den
Erstaufnahmeeinrichtungen vor“, erklärte die
Integrationspolitikerin Astrid Damerow.
Der Gesetzentwurf der CDU schreibt zudem dem Sport
eine wichtige Funktion bei der Integration zu.
„Kaum eine andere Freizeitaktivität fördert die
Integration besser als der Sport. Er bringt
Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen.
Gerade für junge Menschen kann der Sport darum
einen wichtigen Beitrag dabei leisten, dass sie
sich erfolgreich in unserer Gesellschaft
einleben“, unterstrich der
CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Günther.
Link zum Gesetzentwurf:
http://www.cdu.ltsh.de/media/16-10-04-GE_IntegrationsG.pdf
Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
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